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   BGH, 12.08.2004 - I ZR 230/03   

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https://dejure.org/2004,8467
BGH, 12.08.2004 - I ZR 230/03 (https://dejure.org/2004,8467)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2004 - I ZR 230/03 (https://dejure.org/2004,8467)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2004 - I ZR 230/03 (https://dejure.org/2004,8467)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen den Wahrnehmungsberechtigten; Verpflichtung nur urheberrechtsschutzfähige Werke gegenüber der GEMA anzumelden; Beteiligung eines Nichtberechtigten an den sich nach dem Verteilungsplan ergebenden Ausschüttungen

  • Judicialis

    WahrnG § 6; ; WahrnG § 6 Abs. 1; ; WahrnG § 7; ; ZPO § 256

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WahrnG § 6 § 7; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Ansprüche eines Wahrnehmungsberechtigten gegen den Empfänger unberechtigter Ausschüttungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 2004, 921
  • afp 2005, 108
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Auszug aus BGH, 12.08.2004 - I ZR 230/03
    Für eine solche Klage, die das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen der anderen Partei und der GEMA betrifft, fehlt nicht das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 199/00, GRUR 2003, 231, 232 = WRP 2003, 279 - Staatsbibliothek; Urt. v. 2.12.2003 - VI ZR 243/02, BGH-Rep 2004, 624, 625 = NJW-RR 2004, 595, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 199/00

    Staatsbibliothek

    Auszug aus BGH, 12.08.2004 - I ZR 230/03
    Für eine solche Klage, die das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen der anderen Partei und der GEMA betrifft, fehlt nicht das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 199/00, GRUR 2003, 231, 232 = WRP 2003, 279 - Staatsbibliothek; Urt. v. 2.12.2003 - VI ZR 243/02, BGH-Rep 2004, 624, 625 = NJW-RR 2004, 595, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    Würde dem Feststellungsantrag des Klägers stattgegeben, könnte die Streithelferin von der Beklagten nur die Auszahlung eines entsprechend geringeren Anteils an der Verteilungssumme beanspruchen und die Beklagte von der Streithelferin grundsätzlich die Rückzahlung überzahlter Beträge wegen ungerechtfertigter Bereicherung verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2004 - I ZR 230/03, ZUM 2004, 921).
  • OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10

    Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft

    Soweit der Beklagte weiter meint, es bestehe kein Rechtsschutzinteresse der Kläger auf Zustimmung zur Auskunfterteilung und sich hierbei auf eine BGH-Entscheidung vom 12.08.2004 (Az: I ZR 230/03, zitiert nach Beck online) beruft, führt dieser Einwand nicht zu einer abweichenden Entscheidung hinsichtlich des festgestellten Auskunftsanspruches.
  • OLG München, 13.01.2011 - 29 U 4615/09

    Urheberrecht: Gesetzliche Vermutung für die Urheberschaft bei

    Beteiligt die GEMA auf der faktischen Grundlage einer unrichtigen Eintragung einen Nichtberechtigten an den sich nach dem Verteilungsplan ergebenden Ausschüttungen, ist dieser lediglich auf Kosten der GEMA ungerechtfertigt bereichert (vgl. BGH ZUM 2004, 921); verlangte die GEMA in der durch eine solche Eintragung begründeten irrigen Annahme, die Schutzdauer eines Werks sei noch nicht abgelaufen, von Werknutzern Lizenz- oder Schadensersatzzahlungen, so wäre sie ihrerseits ungerechtfertigt bereichert.

    Zwar kann bei einem Streit über die urheberrechtlichen Befugnisse an bestimmten Musikstücken für die Klage auf Feststellung, dass der anderen Partei keine Ansprüche gegen die GEMA aus der Auswertung dieser Musikstücke zustehen, das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse bestehen (vgl. BGH ZUM 2004, 921 f.).

  • LG München I, 23.07.2009 - 7 O 22065/08

    Urheberrechtsverletzung: Vermutung der Urheberschaft

    Aus der Rechtsprechung zur Korrektur fehlerhafter GEMA-Datensätze (BGH ZUM 2004, 921) folgt, dass bei einem Streit über die urheberrechtlichen Befugnisse an bestimmten Musikstücken eine Klage auf Feststellung, dass der anderen Partei keine Ansprüche gegen die GEMA aus der Auswertung dieser Musikstücke zustehen, herbeigeführt werden kann.
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